1. Geltungsbereich der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangen mit der Bestätigung der Bestellung zur Anwendung. Stadtgrün Winterthur liefert die bestellten Artikel auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Preise
Die auf der Internetseite ersichtlichen Preise sind ausschliesslich in Schweizer Franken angegeben. Die Preise verstehen sich für Privatpersonen inklusive Mehrwertsteuer (Urprodukte sind generell von der MwSt. befreit), für Firmen exklusive Mehrwertsteuer. Die Transport-/Versandkosten bei Lieferungen werden gemäss unseren Konditionen die zum Bestelldatum gültigen und auf der Bestätigung bzw. Rechnung angegeben Preise.
Stadtgrün Winterthur behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die vom Kunden bestellten Artikel gelten jedoch immer die zum Bestelldatum gültigen und auf der Bestätigung bzw. Rechnung angegeben Preise.
3. Bezahlung
Die Bezahlung sämtlicher Bestellungen wird ausschliesslich in Schweizer Franken entgegengenommen. Es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Rechnung (Hiervon ausgenommen ist der Artikel "Holzschnitzel selbstverlad 60L-Sack", welcher bei Abholung vor Ort Bar oder über Twint bezahlt wird.)
- Twint
- Postcard
- Mastercard
- Visa
Beim Forstwerkhof kann mit Twint bezahlt werden. Bei grösseren Bestellungen ist auch ein Kauf auf Rechnung möglich. Vor Ort gibt es keine bediente Kassenführung mit Retourgeld.
4. Bestellung
Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB akzeptiert der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gänzlich und unbeschränkt. Die Bestellung wird nach deren Bestätigung für den Kunden verbindlich.
Stadtgrün ist nicht verpflichtet Bestellungen anzunehmen. Bei Nichtannahme wird der bereits bezahlte Betrag dem Kunden rückerstattet.
5. Lieferformen- und konditionen
Mögliche Lieferformen sind bei den Produkten jeweils unter "Beschreibung" vermerkt. Es stehen folgende Lieferformen zur Verfügung:
Abholung vor Ort:
- Brennholz nach Absprache: Forstwerkhof, Reitplatzstrasse 2, 8400 Winterthur, Abholzeiten Forstwerkhof Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
- Konditionen: Bei der Abholung entstehen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten.
Lieferung:
- Hiervon ausgenommen sind die Artikel "Holzschnitzel selbstverlad 60L-Sack" , "Holzschnitzel offen", sowie Schnittblumen aus eigener Produktion die Abholung voraussetzten (siehe auch "Bemerkungen" bei den verschiedenen Artikeln.
- Wintizünder, Scheitstock, Finnenkerze und Nagelstock werden nur in Kombination mit Holzbestellungen geliefert.
- Liefergebiet: Das Liefergebiet beschränkt sich auf die Schweiz.
- Transportkapazität Brennholz: max. 2 Ster pro Fahrt.
- Konditionen: Die Lieferung wird gemäss unseren Lieferbedingungen verrechnet (Lieferbedingungen).
6. Verfügbarkeit/Lieferfristen
Sollten die bestellten Artikel nicht am Lager vorrätig sein, informiert Stadtgrün Winterthur den Kunden via E-Mail oder Telefon. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 bis 20 Werktagen.
7. Beanstandungen/Rückgaberecht
Es obliegt dem Kunden, die Ware sofort bei der Lieferung zu überprüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von seiner Bestellung zu beanstanden. Beanstandungen müssen direkt bei Übergabe resp. unverzüglich nach Erhalt der Ware gemeldet werden.
Sofern der Kunde Mängel am gelieferten Artikel nachgewiesen hat, wird der Mangel durch Stadtgrün Winterthur innert angemessener Frist entweder beseitigt oder ein gleichartiger Ersatzartikel geliefert. Ist weder eine Mängelbeseitigung noch eine Ersatzlieferung möglich, so kann entweder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Kaufs verlangt werden.
Ergibt die Überprüfung des mangelhaften Artikels, dass der Mangel auf schuldhaftes Verhalten des Kunden (z.B. Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung) zurückzuführen ist, so entfallen die vorstehend genannten Rechte.
Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmässigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
8. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit der Auslieferung des bestellten Artikels auf den Kunden über.
Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die Stadtgrün Winterthur nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Lieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
9. Vertragsauflösende Bestimmung
Sollte der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht oder teilweise nicht nachkommen, so behält sich Stadtgrün Winterthur das Recht vor, entweder die sofortige Zahlung sämtlicher noch ausstehender Beträge zu fordern, sämtliche Lieferungen einzustellen oder laufende Verträge aufzulösen.
10. Sicherheit/Datenschutz
Die Stadt Winterthur speichert Ihre persönlichen Angaben aus dem Formular nur zur Bearbeitung des erforderlichen Zweckes. Ihre Daten werden verschlüsselt über das öffentliche Netz gesendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Verwendung des Formulars erklären Sie sich mit der Bearbeitung Ihrer Daten einverstanden.
11. Kundendienst
Es stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 052 267 30 00
E-Mail: stadtgruen@win.ch
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Auf das zwischen Stadtgrün Winterthur und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Winterthur.
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